Willkommen auf unserem Blog!

Wir wollen hier Themen ansprechen, die uns im Rahmen unserer Ausrichtung „Prozessoptimierung“ und „Mobiles Büro“ beschäftigen (siehe „Über uns„).

Themen sind also Dokumentenmanagement, Workflow, der sogenannte „Mobile Worker“ u.a. Hierüber wollen wir Informationen oder neue Ideen einbringen oder diskutieren, aber auch auf Ideen oder interessante Artikel von anderen hinweisen.

Hierzu gehören aber auch bestehende und neue gesetzliche Regelungen, die den Bereich „Aufbewahrung“, „Prozessbeschreibungen“ usw. betreffen.

Beispiele sind: Verfahrungsdokumentation, GoBD, EU-Datenschutz-Grundverordnung u.a.

Wir sind selber gespannt, wo uns dieser Blog hinführen wird.

Bernd Hüster
Geschäftsführer

EVOLVE Finance 2024

Ziel ist es, wertvolle Informationen, Ideen, Impulse, Trends und bewährte Praktiken im Bereich der Digitalen Transformation zu teilen und Mittelstandsunternehmen in ihren Digitalisierungsbestrebungen zu unterstützen.

Unser Partner JobRouter plant ein Event EVOLVE FINANCE 2024, in dem die geballte Expertise unterschiedlicher Unternehmen und Fachleute in einem einzigartigen Event zusammen zusammen geführt wird, um den größtmöglichen praktischen Mehrwert zu bieten.

Der Fokus richtet sich auf die erfolgreiche Digitale Transformation in der Finanzbuchhaltung. EVOLVE Finance 2024 richtet sich im Besonderen an CEOs, CFOs sowie Leiter:innen der Finanzen, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkaufsleiter:innen, Kaufmännische Leiter:innen sowie Manager:innen der Finance Operations.

Bernd Hüster, Geschäftsführer
Erftstadt, 12. Februar 2024

Die E-Rechnungspflicht rückt näher

Die E-Rechnungspflicht, die ab 2025 in Deutschland eingeführt wird, bringt einige wichtige Änderungen für Unternehmen mit sich. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Formatanforderungen: Ab 2025 müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das den europäischen Rechnungsstandard EN 16931 erfüllt. Dies ermöglicht die elektronische Verarbeitung der Rechnungen.
  2. Geltungsbereich: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft nur Inlandsumsätze zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland (B2B). Rechnungen unter 250 Euro und Verkäufe von Fahrausweisen sind von dieser Pflicht befreit.
  3. Übergangsphase: Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Ab Januar 2025 müssen B2B-Empfänger E-Rechnungen akzeptieren. Zwischen Januar 2025 und Dezember 2025 können auch andere elektronische Formate als XRechnung oder ZUGFeRD 2.x verwendet werden. Papierrechnungen sind ebenfalls noch erlaubt. Ab Januar 2026 sind nur noch E-Rechnungen zulässig, und bis Ende 2027 sind auch andere Formate als EN 16931 erlaubt. Ab Januar 2028 müssen alle E-Rechnungen den EN 16931-Standard erfüllen.

Warum PDFs keine E-Rechnungen sind

PDFs sind keine E-Rechnungen, da sie als nicht-strukturierte Dokumente betrachtet werden. E-Rechnungen erfordern, dass die Rechnungsdaten als strukturierter Datensatz übermittelt werden, der von Software automatisch verarbeitet werden kann. PDF-Rechnungen erfordern hingegen oft manuelle Übertragung in Buchführungssoftware oder OCR-Systeme.

Vorteile der E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht kann für Unternehmen viele Vorteile bringen, darunter:

  • Effiziente Arbeitsabläufe und Automatisierung
  • Kürzere Durchlaufzeiten und schnellere Rechnungsbegleichung
  • Digitalisierte Prozesse und Vereinheitlichung der Rechnungsformate
  • Schneller Zugriff auf Rechnungsdaten und revisionssichere Archivierung
  • Kostenersparnis für Papier, Druck und Porto
  • Umweltschonung durch weniger Papierverbrauch
  • Reduzierung von Fehlern durch automatisierte Prüfungen

Tipps für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht

  • Planung und Vorbereitung frühzeitig beginnen
  • Rechtskonforme Formate wie ZUGFeRD und XRechnung nutzen
  • Interne Prozesse analysieren und anpassen
  • Technische Voraussetzungen schaffen, z.B., die Auswahl der richtigen E-Rechnungs-Software
  • Mitarbeiter schulen und informieren
  • Kommunikation mit Geschäftspartnern über die Umstellung
  • Laufende Überwachung und Anpassung der Prozesse

JobRouter® als Lösungsweg: JobRouter® ist eine Digitalisierungsplattform, die Unternehmen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht unterstützen kann. Sie bietet eine Workflow-Engine, Dokumentenmanagement, Datenmanagement und die Integration verschiedener Formate und ERP-Systeme. Mit JobRouter® können Unternehmen den gesamten Prozess von der Erfassung bis zur Archivierung und Berichterstattung elektronischer Rechnungen abwickeln.

Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung, kann aber viele Vorteile für Unternehmen bringen, einschließlich effizienterer Prozesse und Kosteneinsparungen.

Bernd Hüster, Geschäftsführer
Erftstadt, 2. Februar 2024

Microsoft Office: Dokumente gemeinsam in der JobRouter®-Digitalisierungsplattform bearbeiten

Klicken Sie auf das Bild, um ein kurze Video dazu zu sehen.

Mit dem neuesten Release und JobRouter® 5.1 wurde die Möglichkeit geschaffen, wie Sie Microsoft Office in Ihre digitalen Prozesse einbinden können. Durch einen Attachment-Button in JobRouter® lassen sich Dokumente gemeinsam mit anderen Personen bearbeiten. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Office-Funktionen, wie zum Beispiel die Änderungsnachverfolgung oder die Kommentarfunktion, zur Verfügung.

Rechtssicher unterschreiben im HomeOffice!

Eigentlich geht ja fast alles im HomeOffice (siehe Artikel: Wir sind jetzt auch im HomeOffice ). Es bleibt aber ein Problem, das zwar grundsätzlich existiert, jetzt aber besonders auffällt.

Wie unterschreibt man Verträge, Angebote usw. rechtssicher, ohne sich persönlich zu treffen.

Natürlich kann man diese Dokumente auch mit der Post versenden und nacheinander unterschreiben. Es dauert zwar länger, aber oft ist das bei Verträgen nicht so zeitkritisch.

Was ist aber, wenn ein Angebot in einem Unternehmen von zwei Personen gegengezeichnet werden muss? Da spielt die Zeit schon eher eine Rolle, denn der Kunde will nicht unbedingt mehrere Tage auf ein Angebot warten. Schnell ist der Auftrag an einen anderen vergeben.

Auch bei Personaleinstellungen möchte man möglicherweise schnell eine Unterschrift bekommen, damit der neue Mitarbeiter es sich nicht anders überlegt. Jedem werden sicher viele weitere Gründe einfallen. Und das ist nicht nur bei HomeOffice wichtig.

Mit JobRouter Sign ist eine digitale rechtssichere Unterschrift ganz einfach möglich. In einem kleinen Prozess kann ein fertiges PDF-Dokument an mehrere Unterzeichner gleichzeitig oder hintereinander versendet werden. Dafür muss man lediglich den Namen, die Email-Adresse und die Mobilfunknummer eingeben.

Felder für die Unterschrift werden auf dem PDF-Dokument aufgebracht. Die weitere Verarbeitung übernimmt jetzt NAMIRIAL (www.namirial.com). Das Dokument wird an die Unterzeichner versendet, die dann eine Transaktionnummer auf ihr Handy geschickt bekommen. Nur mit dieser Nummer kann dann entweder der Name eingegeben werden oder auch auf einem Tablet unterschrieben werden. Datum und Uhrzeit als auch die IP-Nummer werden mit der Unterschrift erfasst.

Sie als Initiator des Prozesses bekommen dann noch ein ausführliches Protokoll mit dem unterschriebenen Dokument, das auch als Beweis vor Gericht anerkannt ist.

Rechnungen im HomeOffice freigegeben!

In den letzten Tagen bekomme ich immer wieder am Telefon gesagt, dass man die Rechnung ja nicht vorliegen hätte, da man ja im HomeOffice sitzen würde. Ähnliches bei anderen Dokumenten.

Dabei ist es doch im Grunde genommen doch so einfach, wenn man mit einem Rechnungeingangs-Workflow arbeitet, wie wir sie bei unseren Kunden eingeführt haben.

Und das könnten dann so aussehen:

Papierrechnungen werden gescannt. Dafür muss zumindest alle paar Tage mal eine Person zum Briefkasten gehen. Für Rechnungen per Email wird das entsprechende Postfach vom Prozess überwacht.

Die Rechnungen werden automatisch mit folgenden Werten ausgelesen:
– Kreditorennamen
– Kreditorennummer der Buchhaltung
– Belegnummer
– Belegdatum
– Nettobetrag
– USt.-Betrag
– Bruttobetrag

Die ausgelesenen Rechnungen werden an einem Arbeitsplatz in einer Liste (ähnlich wie neue Emails in Ihrem Mailprogrann) zur Verfügung gestellt. Von da werden sie an die Verantwortlichen Personen verteilt. Die entsprechende Person bekommt die Rechnungen ebenfalls vorgelegt in einer Liste. Optional kann sie auch über eine Email darüber informiert werden.

Je nach dem kann die Rechnung dort schon abgezeichnet werden und der Buchhaltung mit Zahlungsfreigabe vorgelegt werden. Oder es sind noch mehrere Zwischenschritte möglich. Auch eine Betragsgrenze, mit deren Überschreitung nochmals ein Vorgesetzter unterschreiben muss, kann berücksichtigt werden.

Zu jeder Zeit kann der Prozessverantwortliche sehen, an welcher Stelle die Rechnung aktuell „hängt“. Im Zweifelsfall kann sie die Rechnung jemandem anderen (Urlaub, Krankheit) zuweisen oder wieder selbst übernehmen.

Es kann eine Eskalation eingestellt werden, der jeden daran erinnert, dass eine Aktivität im Workflow auf ihn wartet.

Das ganze könnte natürlich auch mit der normalen Eingangspost funktionieren.

In jedem Fall sind die Dokumente – egal ob Rechnung oder Korrespondenz, oder auch Rechnungsausgänge – in einem zentralen, GoBD-konformen Archiv abgelegt und für alle legitimierten Mitarbeiter im Zugriff.

Auch im HomeOffice!

Bernd Hüster, Geschäftsführer

Rechnungen per Email müssen im Original aufbewahrt werden

Da immer mehr mehr Personen aufgrund der Coronakrise im Homeoffice sitzen, ist davon auszugehen, dass Rechnungen immer öfter per Email gesendet werden. Zumindest haben das schon ein paar Lieferanten uns gegenüber kommuniziert.

Wir sind darauf eingestellt und bei uns gibt es schon lange eine spezielle Email-Adresse für Eingangsrechnungen. Geht eine neue Rechnung ein, übernimmt ein JobRouter-Prozess diese Rechnung, erkennt den Lieferanten, das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer, den Netto-, USt.- und Bruttobetrag und liest aus unseren Datenbanken (ERP) sogar unsere Kreditorennummer für die Buchhaltung heraus. Zugleich wird die Rechnung als Original-Datei im Archiv abgelegt und für die Weiterbearbeitung dem nächsten Mitarbeiter vorgelegt.

Um die Rechnungen, die per Post reinkommen, in den gleichen Prozess zu bekommen, müssen sie natürlich gescannt werden. Aber dann läuft alles gleich.

Wir können das natürlich auf für Ihr Unternehmen umsetzen. Und all das geht – wenn man dies möchte – auch in der Cloud und über einen Browser. Eine Installation in Ihrem Haus ist nicht notwendig.

Aber Achtung: Die Email-Rechnungen müssen als Datei (PDF) aufbewahrt werden. Bei Ausdrucken und ohne die PDF droht der Verlust des Vorsteuerabzuges für eben diese Rechnungen.

Bernd Hüster, Geschäftsführer

Wir sind jetzt auch im HomeOffice

Als Unternehmen gehen wir verantwortungsvoll mit dem Coronavirus um und möchten unsere Mitarbeiter sowie deren Angehörige und natürlich unsere Kunden vor einer möglichen Ansteckung schützen.

Darum haben wir uns gestern (17.03.2020) dafür entschieden bis auf Weiteres im Homeoffice arbeiten. Alle geplanten Termine und Besprechungen werden wir stattdessen telefonisch oder online durchführen.

Für unsere Kunden ändert sich dadurch nichts. Wir als Synapsis leben Digitalisierung schon lange. Alle unsere Systeme sind in der Cloud oder „private Cloud“. Das ist natürlich relativ einfach für ein ERP oder CRM.

Interessanter wird es beim der Telefonanlage. Aber auch diese ist in der Cloud und so sind wir ganz normal unter unserer üblichen Durchwahl zu erreichen. Wir untereinander können uns unter der Kurznummer (Durchwahl) anrufen oder eben auch Anrufe vermitteln.

Um untereinander gemeinsam an etwas zu arbeiten oder zu entwickeln, wofür ein Bildschirm sinnvollerweise geteilt werden sollte, setzen wir ebenfalls ein Cloudsystem (Zoom) ein. Hierüber können wir auch nach wie vor Besprechungen oder Workshops mit Kunden machen, ohne dass eine Ansteckungsgefahr besteht. Das geht auch mit Video Angesicht zu Angesicht.

Zur internen Kommunikation setzen wir auf Slack.

Die Kür ist aber, dass wir mit den Systemen DocuWare und JobRouter auf alle Dokumente (Verträge, Briefe, Rechnungen usw.) zugreifen können. Prozesse wie Rechnungsprüfungen, Vertragsüberwachungen oder auch Urlaubsanträge unterscheiden sich nicht gegenüber einem gemeinsamen Büro.

Alles geht also weiter. Eins kann Digitalisierung wie hier beschrieben aber nicht erreichen – das nette Gespräch im direkten Gegenüber bei einer Tasse Kaffee zwischendurch.

Bernd Hüster, Geschäftsführer

Kunden mit CentralStationCRM und JobRouter per Mail kontaktieren

Unser CRM „CentralStationCRM“ ist eine Cloud-Anwendung. Die Datenbank liegt also in der Cloud und kann nur über eine REST-API angesprochen werden.

Die Ansprache per Mail kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. So müssten beispielsweise bei Patches oder Updates der jeweilige „Admin“ der Kunden informiert werden.

Aber auch bei vertrieblichen Aktionen wie Einladungen zu Schulungen oder Seminaren, besondere Angebote oder Newsletter möchte man schnell und einfach die jeweils richtige Person anschreiben.

Dafür sind die Personen oder Firmen in CentralStationCRM mit sog. Tags versehen. Durch Auswahl z.B. des Tags „Admin“ kann eine Mail mit der Information versendet werden, dass es ein Update des Produktes gibt.

Natürlich geht das auch durch Export einer CSV-Datei.

Wir haben das mit JobRouter gelöst.

In JobRouter kann eine Email geschrieben werden. Die Adressaten werden in einer DropDown-Liste ausgewählt, die die Tags in JobRouter beinhaltet. Hier würde also „Admin“ für das obige Beispiel ausgewählt.

Der Text wird in einem html-Editor geschrieben, so dass Farben, Schriftgrößen oder Bilder genutzt werden können.

Natürlich wird jeder Adressat per Name angesprochen.

Mails können als Vorlagen gespeichert und für eine nächste Mail wieder genutzt werden.

Auch mit dieser Einsatzmöglichkeit des JobRouters kann mal wieder gezeigt werden, wie Vielfältig der JobRouter ist.

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Warum Sie eine Email-Adresse wie rechnung@ihredomain.de haben sollten

In dieser Woche haben wir von einem unserer Kunden folgendes erzählt bekommen:

Während einer Steuerprüfung hat der Prüfer bemerkt, dass eine Person an die personalisierte Email-Adresse eine digitale Rechnung geschickt bekommen hat. Aus diesem Umstand heraus argumentierte er das Recht den kompletten Zugriff auf das Email-Konto dieses Mitarbeiters zu bekommen.

Letztendlich hat unser Kunde ihm das Recht eingeräumt, denn wer will schon in dieser Situation den Steuerprüfer gegen sich aufbringen.

Rechtlich will und kann ich hierzu keine Stellung nehmen.

Ein allgemein gültige Email-Adresse im Format „rechnung@ihredomain.de“ kann dem abhelfen.

In den Rechnungseingangsprozessen bei unseren Kunden wird dann übrigens dieses Email-Konto direkt überwacht. Eine neue digitale Rechnung wird dann sofort in den Prozess übernommen, der Kreditor, Rechnungsdatum, Beleg-Nummer sowie die Beträge (Netto – Ust. – Brutto) ausgelesen und der richtigen Abteilung als Aufgabenliste vorgelegt.

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