Rechnungen per Email müssen im Original aufbewahrt werden

Da immer mehr mehr Personen aufgrund der Coronakrise im Homeoffice sitzen, ist davon auszugehen, dass Rechnungen immer öfter per Email gesendet werden. Zumindest haben das schon ein paar Lieferanten uns gegenüber kommuniziert.

Wir sind darauf eingestellt und bei uns gibt es schon lange eine spezielle Email-Adresse für Eingangsrechnungen. Geht eine neue Rechnung ein, übernimmt ein JobRouter-Prozess diese Rechnung, erkennt den Lieferanten, das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer, den Netto-, USt.- und Bruttobetrag und liest aus unseren Datenbanken (ERP) sogar unsere Kreditorennummer für die Buchhaltung heraus. Zugleich wird die Rechnung als Original-Datei im Archiv abgelegt und für die Weiterbearbeitung dem nächsten Mitarbeiter vorgelegt.

Um die Rechnungen, die per Post reinkommen, in den gleichen Prozess zu bekommen, müssen sie natürlich gescannt werden. Aber dann läuft alles gleich.

Wir können das natürlich auf für Ihr Unternehmen umsetzen. Und all das geht – wenn man dies möchte – auch in der Cloud und über einen Browser. Eine Installation in Ihrem Haus ist nicht notwendig.

Aber Achtung: Die Email-Rechnungen müssen als Datei (PDF) aufbewahrt werden. Bei Ausdrucken und ohne die PDF droht der Verlust des Vorsteuerabzuges für eben diese Rechnungen.

Bernd Hüster, Geschäftsführer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner