Warum Sie eine Email-Adresse wie rechnung@ihredomain.de haben sollten

In dieser Woche haben wir von einem unserer Kunden folgendes erzählt bekommen:

Während einer Steuerprüfung hat der Prüfer bemerkt, dass eine Person an die personalisierte Email-Adresse eine digitale Rechnung geschickt bekommen hat. Aus diesem Umstand heraus argumentierte er das Recht den kompletten Zugriff auf das Email-Konto dieses Mitarbeiters zu bekommen.

Letztendlich hat unser Kunde ihm das Recht eingeräumt, denn wer will schon in dieser Situation den Steuerprüfer gegen sich aufbringen.

Rechtlich will und kann ich hierzu keine Stellung nehmen.

Ein allgemein gültige Email-Adresse im Format „rechnung@ihredomain.de“ kann dem abhelfen.

In den Rechnungseingangsprozessen bei unseren Kunden wird dann übrigens dieses Email-Konto direkt überwacht. Eine neue digitale Rechnung wird dann sofort in den Prozess übernommen, der Kreditor, Rechnungsdatum, Beleg-Nummer sowie die Beträge (Netto – Ust. – Brutto) ausgelesen und der richtigen Abteilung als Aufgabenliste vorgelegt.

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