Warum Sie eine Email-Adresse wie rechnung@ihredomain.de haben sollten

In dieser Woche haben wir von einem unserer Kunden folgendes erzählt bekommen:

Während einer Steuerprüfung hat der Prüfer bemerkt, dass eine Person an die personalisierte Email-Adresse eine digitale Rechnung geschickt bekommen hat. Aus diesem Umstand heraus argumentierte er das Recht den kompletten Zugriff auf das Email-Konto dieses Mitarbeiters zu bekommen.

Letztendlich hat unser Kunde ihm das Recht eingeräumt, denn wer will schon in dieser Situation den Steuerprüfer gegen sich aufbringen.

Rechtlich will und kann ich hierzu keine Stellung nehmen.

Ein allgemein gültige Email-Adresse im Format „rechnung@ihredomain.de“ kann dem abhelfen.

In den Rechnungseingangsprozessen bei unseren Kunden wird dann übrigens dieses Email-Konto direkt überwacht. Eine neue digitale Rechnung wird dann sofort in den Prozess übernommen, der Kreditor, Rechnungsdatum, Beleg-Nummer sowie die Beträge (Netto – Ust. – Brutto) ausgelesen und der richtigen Abteilung als Aufgabenliste vorgelegt.

DATEV empfiehlt E-Mail-Archivierung mit MailStore

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte setzen größtenteils auf IT-Lösungen der DATEV eG, dem genossenschaftlichen Softwarehaus und IT-Dienstleister dieser Berufssparten. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir Ihnen mit MailStore die ab sofort einzige von der DATEV empfohlene E-Mail-Archivierungslösung am Markt anbieten können.

Im DATEV-Marktplatz wird MailStore Server bereits gelistet und die DATEV rät ihren rund 325.000 Kunden dazu, alle ein- und ausgehenden E-Mails mit der Lösung des Viersener Unternehmens zu archivieren. Durch die neue Partnerschaft soll vor allem das Bewusstsein für die Relevanz einer rechtssicheren E-Mail-Archivierung weiter geschärft werden.

Die Migration auf MailStore ist mit wenigen Schritten möglich: Bestandskunden der bisherigen DATEV-E-Mail-Archivierung lassen sich dank einer eigens bereitgestellten Schnittstelle problemlos umziehen. 

Wir sind seit vielen Jahren MailStore-Partner: Sprechen Sie mit uns!

Quelle: blog.ebertlang.com vom 14.08.2019

„Freitagsgespräch“ erstmals in Wetzlar

Seit einiger Zeit laden wir unsere Kunden zu einem sogenannten „Freitagsgespräch“ ein, bei dem in lockerer Atmosphäre Themen rund um DocuWare, Jobrouter und MailStore besprochen werden. Es werden dabei keine Themen vorgegeben, sondern diese ergeben sich durch das Gespräch.

Am Freitag den 16. März 2018 waren wir jetzt erstmals in Wetzlar, da in dieser Gegend mehrere Kunden ihren Firmensitz haben.

Netterweise war unser Kunde idea e.V.  bereit, uns einen Besprechungsraum zur Verfügung zu stellen, wofür wir uns bei Herrn Hadem herzlich bedanken.

Laut den Teilnehmern konnte jeder etwas aus dieser Veranstaltung für sich mitnehmen. Weitere Termine sollen folgen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Autor: Bernd Hüster, Synapsis GmbH

Wer Email-Rechnungen nur ausdruckt riskiert den Vorsteuerabzug

Spätestens seit dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz zum 1.7.2011 ist die Zustellung einer Rechnung per Email auf dem Vormarsch. Vorteile sind für den Rechnungssteller leicht nachvollziehbar, aber auch der Empfänger kann beim richtigen Umgang damit sehr viel Zeit sparen.

Immer wieder höre ich aber bei Besprechungen in Unternehmen, dass der Umgang mit elektronischen Rechnungen ganz anders verläuft. Tatsächlich werden diese Rechnungen ganz oft zunächst einmal ausgedruckt und im weiteren Verlauf mit Eingangsstempel versehen, fachlich und sachlich auf Papier geprüft, gebucht und letztendlich zur Zahlung freigegeben. „Wer Email-Rechnungen nur ausdruckt riskiert den Vorsteuerabzug“ weiterlesen

Was weg kann, muss weg. – Aber welche Dokumente dürfen denn weg?

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Abhängig vom Dokumententyp sind es 6 oder 10 Jahre, die ein Dokument archiviert sein muss.

Wird z. B. die Bilanz für 2016 am 25.02.2017 aufgestellt, so beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2017 (oder anders formuliert am 01.01.2018) und endet am 31.12.2027.

Ebenso unterliegen manche Dokumente keiner Aufbewahrungsfrist, sodass sie auch sofort entsorgt werden können. Die 10 Jahre Aufbewahrung sind ein Minimum, jedoch kein Maximum. Wenn unsicher ist, ob ein Dokument noch wichtig sein könnte, kann es natürlich auch länger im Archiv verweilen. Dokumente, die beispielsweise einem schwebenden Verfahren zugehörig sind, sollten sogar länger aufbewahrt werden.

„Was weg kann, muss weg. – Aber welche Dokumente dürfen denn weg?“ weiterlesen

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner