Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Abhängig vom Dokumententyp sind es 6 oder 10 Jahre, die ein Dokument archiviert sein muss.

Wird z. B. die Bilanz für 2016 am 25.02.2017 aufgestellt, so beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2017 (oder anders formuliert am 01.01.2018) und endet am 31.12.2027.

Ebenso unterliegen manche Dokumente keiner Aufbewahrungsfrist, sodass sie auch sofort entsorgt werden können. Die 10 Jahre Aufbewahrung sind ein Minimum, jedoch kein Maximum. Wenn unsicher ist, ob ein Dokument noch wichtig sein könnte, kann es natürlich auch länger im Archiv verweilen. Dokumente, die beispielsweise einem schwebenden Verfahren zugehörig sind, sollten sogar länger aufbewahrt werden.

Solch eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr.1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG) gilt für folgende Unterlagen:

  • Bücher und Aufzeichnungen,
  • Jahresabschlüsse,
  • Inventare,
  • Lageberichte,
  • Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
  • Buchungsbelege,
  • Rechnungen,
  • Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung beizufügen sind, sofern die Zollbehörden auf ihre Vorlage verzichtet haben.

Hingegen gilt die 6-jährige Aufbewahrungsfrist für alle anderen aufbewahrungspflichtigem Geschäftsunterlagen:

  • empfangene Handels- und Geschäftsbriefe,
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Wenn ein privates Konto auch zur Verbuchung betrieblicher Einnahmen verwendet wird, gilt dieses nach Ansicht des Finanzamts ebenfalls zu einem betrieblichen Konto, für welches die Aufbewahrungspflichten ebenfalls gelten. Solche Konten sind dann ebenfalls 10 Jahre aufzubewahren.

Weitere Informationen bezüglich der Aufbewahrung von Dokumenten finden Sie in der PDF zur GoBD auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen

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