Was weg kann, muss weg. – Aber welche Dokumente dürfen denn weg?

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Abhängig vom Dokumententyp sind es 6 oder 10 Jahre, die ein Dokument archiviert sein muss.

Wird z. B. die Bilanz für 2016 am 25.02.2017 aufgestellt, so beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2017 (oder anders formuliert am 01.01.2018) und endet am 31.12.2027.

Ebenso unterliegen manche Dokumente keiner Aufbewahrungsfrist, sodass sie auch sofort entsorgt werden können. Die 10 Jahre Aufbewahrung sind ein Minimum, jedoch kein Maximum. Wenn unsicher ist, ob ein Dokument noch wichtig sein könnte, kann es natürlich auch länger im Archiv verweilen. Dokumente, die beispielsweise einem schwebenden Verfahren zugehörig sind, sollten sogar länger aufbewahrt werden.

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Neuer Kollege unterstützt unser Support-Team

Wenn ich mich vorstellen darf:

Florian Wolf, Jahrgang 1997, neu bei Synapsis GmbH seit dem 01. August 2016

In der VergangenheitBewerbungsfoto habe ich bereits sehr unterschiedliche Berufsfelder und Themengebiete kennenlernen dürfen. Stets für mich interessant geblieben ist dabei die Informatik, so dass ich mich mit der Zeit mit Programmier- und Datenbanksprachen vertraut gemacht habe. Mit Synapsis GmbH werde auch ich in ein dynamisches Team integriert, welches mit einer Expertise ihre Kunden zum Erfolg im Dokumentenmanagement oder im Workflow bringt.

Engagiert arbeite ich mich nun auch in dieses Themengebiet ein, damit ich zukünftig unsere Kunden ebenso unterstützen kann wie meine Kollegen.

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