JobRouter hilft bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen

Bei jeder Präsentation oder auch bei Gesprächen mit Kunden versuche ich herauszustellen, dass JobRouter nicht nur für den üblichen „Rechnungseingangsworkflow“ zu nutzen ist, sondern dass sich ganz viele, zum Teil sehr kleine Prozesse damit umsetzen lassen. Auf diese Weise rechnet sich die Investition in Jobrouter immer mehr.

Ein Beispiel?

Die DGSVO stellt uns vor eine Reihe neuer Aufgaben. Zwar ist das „Double-Opt-in“ Verfahren (DOI) schon lange vorgeschrieben, aber es wäre nicht uninteressant, wenn man die verschiedensten Quellen (Anfrage für Unterlagen; Anfrage für Rückruf; Anmeldung für Newsletter usw.) auswertbar in einer Datenbank mit Zweck der Anfrage zur Verfügung hätte. Im Zweifelsfall könnten die Löschfristen davon abhängig sein.

Zudem könnte man seinen Kontakten dadurch die von der DSGVO geforderten Möglichkeiten wie

– Recht auf richtige Daten,
– Recht auf Löschung,
– Recht auf Information, welche Daten gespeichert sind

so zur Verfügung stellen.

Da JobRouter recht einfach mit anderen Systemen kommunizieren kann, wäre sogar die Auswertbarkeit dieser Systeme für die o.g. Informationen möglich.

Ein weiterer Vorteil ist, dass nicht in jedem System (Homepage, Blog usw.) eine eigenes DOI eingebaut werden müsste, sondern es zentral über einen Prozess in JobRouter läuft. Bestenfalls steuert dann JobRouter die Erfassung, Veränderung und Löschung personenbezogener Daten im ERP, CRM, Telefonanlage usw. – natürlich immer nach rechtlich gültigen Regeln.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Autor: Bernd Hüster, Synapsis GmbH

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